| Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Active Garden wird über
3, 6, 9 oder 12 Monate geschlossen.
2. Kündigung
Dieser Vertrag kann 4 Wochen vor Vertragsablauf gekündigt
werden, ansonsten verlängert er sich jeweils
um 3 Monate gemäß getroffener Regelung.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Aus
wichtigem Grund hat das Mitglied das Recht, zum Ende
eines jeden Monats zu kündigen, wenn die wichtigen
Gründe im Kündigungsschreiben der Geschäftsleitung
dargelegt werden. Die Kündigungsfrist beträgt
hierbei 4 Wochen zum Monatsende. Vertragsübernahmen
sind möglich. Ein neues Mitglied muss von einem
bestehenden Mitglied ersatzweise gebracht werden,
die bestehende Laufzeit zu den festgelegten Beiträgen
übernehmen und die jeweils gültige Aufnahmegebühr
zahlen.
3. Mitgliedsbeitrag
Der monatliche Mitgliedsbeitrag gilt zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses. Nach Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit kann der Active Garden die Mitgliedsbeiträge
den übrigen Konditionen anpassen. Das Mitglied
wird über eine Beitragserhöhung vorab informiert.
Wenn das Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug
steht, ist der Active Garden berechtigt, die noch
ausstehenden Mitgliedsbeiträge für die restliche
Laufzeit sofort zahlbar zu stellen.
Ebenso kann in diesem Fall der Vertrag von Seiten
des Active Garden gekündigt werden.
4. Rechte
und Pflichten des Mitgliedes
Das Mitglied ist berechtigt, die vorhandenen Trainingseinrichtungen,
in dem im Vertrag festgelegtem Umfang und zu den jeweils
im Aushang festgelegten Öffnungszeiten zu nutzen.
Der Vertrag ist nicht übertragbar. Dem Training
im Fitnessstudio geht eine Eingangsanalyse mit einem
Trainer voraus. Zu diesem Zweck sind eventuelle gesundheitliche
Anomalien wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen u.ä.
vor Trainingsbeginn dem Trainer mitzuteilen. Das Training
erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds. Für
Sachschäden an Trainingsgeräten und Einrichtungen
des Active Garden haftet der Verursacher. Wer grob
gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung
verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot,
wobei die Mitgliedsbeiträge bis zum Vertragsende
weiter entrichtet werden müssen. Das Mitglied
ist verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes
und der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
5. Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß getroffener
Vereinbarungen im Voraus per Lastschrift monatlich,
viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezogen.
Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge
werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug
wird pro Mahnung eine Gebühr von 2,50 Euro berechnet.
Der Mitgliedsbeitrag ist auch bei völliger Nichtbeanspruchung
des Leistungsangebots der Anlage fällig.
6. Unterbrechungen
Bei einer Verhinderung, bedingt durch Krankheit oder
berufliche Umstände von mehr als 4 Wochen tritt
eine Verlängerung des Mitgliedsvertrages entsprechend
der Verhinderung ein. Diese Verlängerung ist
jedoch nur möglich, wenn das Mitglied durch ein
ärztliches Attest oder eine Bestätigung
des Arbeitgebers innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach Eintritt der Verhinderung nachweist, dass eine
Benutzung des Active Garden in dieser Zeit nicht möglich
war oder ist. Gründe aus Zeitmangel können
nicht akzeptiert werden.
7. Freistellung/Stilllegung
Jedes Mitglied das einen Vertrag über mindestens
sechs Monate abschließt hat die Möglichkeit,
den Vertrag für 1 Monat innerhalb einer Vertragslaufzeit
ruhen zu lassen. Des Weiteren hat er die Möglichkeit,
den Vertrag für maximal drei Monate stilllegen
zu lassen. In diesen Monaten wird eine Passivgebühr
von 7,50 Euro pro Monat einbehalten. In diesen Monaten
ist die Mitgliedskarte im Active Garden zu hinterlegen.
8. Nutzungsausfall
Wird die Nutzung des Active Garden aus nicht zu vertretenden
Gründen (z.B. höhere Gewalt) vorübergehend
oder auf Dauer unmöglich, wird der Nutzer von
der Beitragszahlung befreit. Weitergehende Ansprüche
bestehen für das Mitglied nicht. Der Active Garden
kann bis zu 24 Kalendertagen pro Jahr geschlossen
bleiben. Das Benutzungsrecht des Mitglieds verlängert
sich gegebenenfalls um den Schließungszeitraum.
An den gesetzlichen Feiertagen kann der Active Garden
geschlossen bleiben.
9. Haftungsausschluss
Eine Haftung des Active Garden und seiner Mitarbeiter
für Schäden, die der Active Garden nicht
zu verantworten hat und die bei der Benutzung der
Einrichtung für das Mitglied entstehen können,
ist ausgeschlossen. Desgleichen wird für den
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenstände oder Geld keine Haftung übernommen.
10. Sonstiges
Das Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, der
bei der Nutzung des Active Garden vorzuzeigen ist.
Der Mitgliedsausweis bleibt Eigentum des Active Garden.
Bei Nichtrückgabe am Vertragsende oder bei Verlust
der Ausweiskarte wird die Kaution von 5,- Euro einbehalten.
Bei Verlust des Mitgliedsausweises wird gegen 5,-
Euro ein neuer Ausweis erstellt.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
Dieser Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen
werden.
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